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DORMAGO

NRW-Wahl per Brief ist jetzt möglich

25.04.2017 / 17:06 Uhr — Presseinfo Stadt / duz

Dormagen. Rund 47.300 Dormagener sind am Sonntag, 14. Mai, zur Landtagswahl aufgerufen. Das städtische Wahlamt hat die Wahlbenachrichtigungen vor den Osterfeiertagen versandt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Frauen und Männer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und spätestens ab dem 28. April 2017 mit ihrem Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind. „Falls jemand unerwartet keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte er sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen“, rät der städtische Wahlbeauftragte Fredo Schröder. Das Wahlamt befindet sich im Großen Trausaal des Historischen Rathauses am Paul-Wierich-Platz 1 und ist telefonisch unter 02133/257-550 erreichbar.

Wer am 14. Mai seine Stimme aus terminlichen oder anderen Gründen nicht im Wahllokal abgeben kann, hat schon jetzt die Möglichkeit der Briefwahl. Ein Antrag hierfür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer ihn ausgefüllt und unterschrieben hat, kann den Antrag persönlich im Wahlamt abgeben oder ihn in einem frankierten Umschlag dorthin senden. Die Briefwahl kann auch per Online-Formular auf der städtischen Interseite www.dormagen.de sowie per E-Mail oder Fax an das Wahlamt beantragt werden. Telefonisch ist dies nicht möglich. Der Antrag kann bis Freitag, 12. Mai, um 18 Uhr beim Wahlamt entgegengenommen werden. „In Ausnahmefällen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung gilt dies auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr“, erläutert Mitarbeiter Patrick Warstat.

Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt abgeben möchte, sollte seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch können sich Bürger die Unterlagen im Wahlamt aushändigen lassen und dort auch sofort wählen. Mit entsprechender Vollmacht können Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person beantragt und im Wahlamt abgeholt werden. Die Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.

Die 39 Wahllokale im Stadtgebiet sind am 14. Mai von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahlberechtigten werden gebeten, zum Gang an die Wahlurne neben Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Weitere Informationen rund um die Landtagswahl befinden sich auf www.dormagen.de. Das Wahlamt ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Pressefotos